ABNAHME von Krananlagen

Unternehmensbroschüre

Bielemeyer
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Ansprechpartner

Thomas Kowollik
Tel: +49 (0)2304 – 99 80 40
Fax: +49 (0)2304 – 99 80 42
Email: [email protected]

Kranabnahmen

Bielemeyer ist in der Lage Krananlagen abzunehmen.

Neue Krananlagen, oder auch Krananlagen, welche einer Generalüberholung unterzogen wurden, müssen von einem Kransachverständigen abgenommen werden. Bielemeyer verfügt über das fachliche und personelle Know-How und bietet diesen Service an.